Werbeprämien versteuern: die 256-€-Grenze
Kurz gesagt: Prämien aus „Kunden werben Kunden“, Kontoeröffnungsprämien und Krypto-Belohnungen zählen in Deutschland meist zu den sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG. Sie bleiben steuerfrei, solange alle solchen Einkünfte zusammen unter 256 € im Kalenderjahr liegen. Ab 256 € ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber. Rabatte auf den Kaufpreis sind dagegen in der Regel keine Einnahme.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Einkunftsart: sonstige Einkünfte aus Leistungen, § 22 Nr. 3 EStG.
- Freigrenze: steuerfrei, wenn die Summe weniger als 256 € pro Jahr beträgt – pro Person, Ehepartner getrennt.
- Falle: Freigrenze, kein Freibetrag – bei 256 € wird alles steuerpflichtig.
- Krypto: Belohnungen in Coins werden mit dem Kurs bei Zufluss bewertet; ein späterer Verkauf innerhalb eines Jahres ist zusätzlich ein privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG).
- Eintrag: in der Anlage SO der Steuererklärung.
Muss ich Werbeprämien versteuern?
Ja, grundsätzlich schon – aber erst ab 256 € im Jahr. Wer einen Freund wirbt, erbringt eine Leistung (die Vermittlung) und erhält dafür ein Entgelt. Solche gelegentlichen Leistungen fallen unter § 22 Nr. 3 EStG. Das Gesetz sagt: Die Einkünfte „sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen haben“ (§ 22 EStG).
Auch Kontoeröffnungs- und Depotprämien ordnen Steuerratgeber den sonstigen Einkünften zu, nicht den Kapitalerträgen – es fällt also keine Abgeltungsteuer an, die Bank zieht nichts ab (VLH). Mehrere Banken weisen in ihren Bedingungen selbst darauf hin, darunter ING, comdirect und norisbank (monsterdealz, 2026).
Geldprämie
Werber- und Kontoprämien: § 22 Nr. 3 EStG, Freigrenze 256 €.
Sachprämie
Zählt mit dem üblichen Endpreis (gemeiner Wert).
Rabatt
Preisnachlass auf ein eigenes Produkt ist in der Regel keine Einnahme.
Was ist die 256-€-Falle?
Die 256 € sind eine Freigrenze. Liegen deine Einkünfte nach § 22 Nr. 3 darunter, zahlst du nichts. Erreichen sie 256 €, ist der gesamte Betrag zu versteuern (steuerkurse.de).
| Prämien im Jahr | Steuerpflichtig | Steuer bei 30 % Grenzsteuersatz* | Netto übrig |
|---|---|---|---|
| 200 € | 0 € | 0 € | 200 € |
| 255 € | 0 € | 0 € | 255 € |
| 256 € | 256 € | 76,80 € | 179,20 € |
| 400 € | 400 € | 120,00 € | 280,00 € |
* Vereinfachte Beispielrechnung ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Praxis-Tipp: Wer knapp unter der Grenze liegt, kann die Auszahlung einer weiteren Prämie eventuell ins nächste Kalenderjahr verschieben – entscheidend ist der Zufluss. Werbungskosten (z. B. Porto) mindern die Einkünfte.
Wie werden Krypto-Belohnungen versteuert?
Das BMF-Schreiben zu Kryptowerten vom 06.03.2025 ordnet Erträge aus Leistungen wie Staking ebenfalls § 22 Nr. 3 EStG zu; bewertet wird mit dem Marktkurs zum Zeitpunkt des Zuflusses (BMF, 06.03.2025) (Deubner). Für Empfehlungsprämien in Krypto gilt nach unserer Einordnung dasselbe, weil du eine Vermittlungsleistung erbringst.
- ZuflussDu erhältst z. B. 10 € in BTC als Werberprämie – 10 € zählen zu § 22 Nr. 3.
- AnschaffungDer Wert bei Zufluss gilt als Anschaffungskosten der Coins, die Haltefrist beginnt.
- VerkaufVerkaufst du innerhalb eines Jahres, ist der Kursgewinn ein privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG, Freigrenze 1.000 €).
- Nach einem JahrDer Verkauf ist steuerfrei.
Unklarer ist die Lage bei reinen Neukundenboni ohne eigene Gegenleistung, etwa einem Krypto-Willkommensbonus. Je nach Gestaltung kann das wie ein Airdrop oder wie ein Preisnachlass behandelt werden. Dokumentiere Datum, Coin und Kurs in jedem Fall – Krypto-Steuertools übernehmen das automatisch.
Was gilt für Website-Betreiber und Influencer?
Wer Empfehlungslinks regelmäßig und mit Gewinnabsicht bewirbt – etwa auf einer Website, einem Blog oder Social-Media-Kanal – erzielt in der Regel keine gelegentlichen Einkünfte mehr, sondern gewerbliche Einkünfte. Dann gilt die 256-€-Freigrenze nicht; die Einnahmen gehören in die Gewinnermittlung (EÜR), ggf. mit Gewerbeanmeldung und Umsatzsteuer (steuerkurse.de). Viele Anbieter verbieten zudem die öffentliche Verbreitung privater Empfehlungslinks und verweisen auf ihre Affiliate-Programme.
Wo trage ich Prämien in der Steuererklärung ein?
Prämien nach § 22 Nr. 3 EStG gehören in die Anlage SO („Leistungen“). Banken und Anbieter führen keine Steuer ab und stellen meist keine Bescheinigung aus – du musst die Beträge selbst zusammenrechnen. Bewahre E-Mails, Kontoauszüge oder Screenshots der Gutschriften auf.
- Summe unter 256 €: Eintrag kann formal erfolgen, es entsteht keine Steuer.
- Summe ab 256 €: vollständige Angabe, Versteuerung mit dem persönlichen Steuersatz.
- Ehepaare: Jeder hat seine eigene Freigrenze.
„Die meisten Leser kommen mit zwei, drei Prämien im Jahr nie an die 256 €. Kritisch wird es für Prämienjäger, die viele Konten eröffnen – und für Krypto-Belohnungen, die man vergisst, weil sie nur als Coins in der App auftauchen.“— Felix Rieger, Autor von „Krypto Steuern in Deutschland 2026“
Häufige Fragen
Sind Werbeprämien steuerfrei?
Ist die 256-€-Grenze ein Freibetrag?
Zählen Neukundenprämien von Banken mit?
Zieht die Bank Abgeltungsteuer ab?
Muss ich Rabatte versteuern?
Wie werden Sachprämien bewertet?
Wie werden Krypto-Prämien bewertet?
Gilt die Grenze pro Person?
Wo trage ich Prämien ein?
Was gilt, wenn ich Referral-Links auf einer Website bewerbe?
Änderungsprotokoll
- 06.10.2026: Erstveröffentlichung.
Quellen
Weitere Ratgeber & Codes
Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 06.10.2026. Maßgeblich sind das Einkommensteuergesetz und die Auffassung deines Finanzamts.

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